Verselbständigung

Intensiv betreutes Wohnen und Einzelwohnen

Sofern eine Reintegration ins familiäre Umfeld aufgrund der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII nicht erwünscht/möglich ist, besteht für Jugendliche ab 16 Jahren die Möglichkeit einer Anschlussbetreuung im Rahmen des Intensiv Betreuten Wohnens und Betreuten Einzelwohnens. Die umfängliche Hilfe des vollstationären Gruppenbereiches geht dann mit angemessener Vorbereitung in eine nicht weniger aufwendige Hilfe zur Verselbständigung über.

Verselbständigung begleiten

Wir unterstützen und begleiten die Verselbständigung von Jugendlichen, die bisher in einer unserer vollstationären Gruppen betreut wurden. Der Wechsel in eine als Trainingsgemeinschaft konzipierte Wohngruppe soll dem Jugendlichen nach dem Erreichen eines qualifizierten Schulabschlusses und – soweit möglich – entsprechender Nachreifung einen späteren Übergang in das betreute Wohnen ermöglichen. Betreuungswürdig sind Jugendliche, deren persönliche Entwicklung eine weitergehende modifizierte Hilfe erfordert, um ihr persönliches Potential noch gezielter zu fördern (gemäß Hilfeplanung) und letzte Entwicklungsdefizite abzubauen.

Die Anzahl und die Lage der Wohnungen variiert, je nach Anzahl der verselbständigten Jugendlichen und nach Lage der besuchten Schulen bzw. der Ausbildungsbetriebe. Das Betreuungsalter ist in der Regel ab 16 Jahre; die Verweildauer richtet sich nach den Ergebnissen der Hilfeplanung.

Aktuelle Trainingsgruppen

Plambeckhaus (Brügge)
Tredehaus (Embühren)