Ambulante Angebote

Hilfen zur Erziehung über Tag (ambulant)

Wir werden in unserer Praxis immer mal wieder mit Mädchen oder Jungen konfrontiert, bei denen trotz aller gravierenden Störungen im emotionalen, sozialen oder im Leistungsbereich eine Fremdunterbringung auf Dauer nicht unbedingt angezeigt ist. Auch wenn ein stützendes (z.B. Schularbeitenhilfe) oder beratendes Angebot nicht gegriffen hat, auch wenn die Probleme, die die Kinder mit ihren Eltern haben (und umgekehrt) gravierend sind, ist in diesen Fällen – trotz aller Hilflosigkeit – eine große Bereitschaft der Eltern und Kinder erkennbar, aufeinander zuzugehen. Die entsprechenden Passagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und unsere Erfahrungen mit einzelnen Fällen ermutigten uns, für solche Kinder ein umfassendes teilstationäres Behandlungsangebot zu konzipieren und bereitzustellen. Hierbei verstehen wir unseren Ansatz auch als Vorfeldmaßnahme zur Vermeidung von vollstationärer Unterbringung. Ziel der teilstationären Maßnahme ist also die Reintegration in das familiäre System, in ein angemessenes System außerfamiliärer Beziehungen und, soweit möglich, in die Herkunftsschulen.

Wir erbringen diese Hilfen nach: § 32 SGB VIII, Erziehung in Tagesgruppen; § 27 SGB VIII Voraussetzung für Erzieherische Hilfen; § 36 SGB VIII Hilfeplanung, § 32 SGB VIII Erziehung in Tagesgruppen

Brandenburg

AMBULANZ/TAGESGRUPPE DALLMIN
Leiterin: Beate Haas-Neukirch

Molkereiplatz 2
19357 Karstädt OT Dallmin
Telefon 03 87 83 – 90 00 20