Aufnahmegründe

Unser Hilfeangebot dient dem Aufarbeiten von Entwicklungsdefiziten und/oder -verzögerungen, die durch erhebliche, vor allem frühkindliche Entbehrungen entstanden sind und zu gravierenden Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten führten, insbesondere auch zu Schulversagen, Schulangst, Schulverweigerung, eingeschränkter Schulfähigkeit und Unbeschulbarkeit an öffentlichen Schulen. Oft gehen damit Entwicklungsstörungen wie Bindungsangst einher. Diese führten dazu, dass die Kinder und Jugendlichen in ihren Herkunftsfamilien oder mit familienähnlichen, ambulanten, teilstationären bzw. vorangegangenen stationären Hilfeformen nicht mehr zu fördern waren/sind.

Personenkreis gemäß § 34, ggf. in Verbindung mit § 35a sowie 41 SGB VIII
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren.

Personen mit schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie schwer Drogenabhängige können nicht aufgenommen werden. Bei diesen Erkrankungsformen gibt es andere Konzepte, die besser wirksam sind, als wir sie anbieten können.

Ansprechpartner | Aufnahmeanfragen

Knud Johannsen, Andreas Meienburg, Charlotte Johannsen-Heesch
Telefon 0 43 22 – 75 83 0